Gartenwasserzähler

Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Gartenwasserzählers

 

Liebe Kundinnen und Kunden,

 

an heißen Sommertagen ist Wasser eine willkommene Erfrischung. Dadurch steigt in dieser Zeit der Wasserverbrauch deutlich an. Der Trink- und Abwasserverband Börde stellt Ihnen jederzeit qualitativ hochwertiges Trinkwasser zur Verfügung.

Da die natürlichen Wasserressourcen jedoch nicht unbegrenzt sind, erwarten wir einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser – auch bei der Nutzung von Pools und der Gartenbewässerung. 

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Wasser aus privat genutzten Schwimmbecken gemäß § 6 Abs. 7 der Abwassergebührensatzung des TAV Börde als Abwasser gilt und der Abwasserbeseitigungspflicht des Verbandes unterliegt. Poolwasser ist daher in den Abwasserkanal einzuleiten und nicht als Gartenwassermenge bei der Abwassergebühr absetzbar.

Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass der Gartenwasserzähler nicht für die Befüllung des Pools anzuwenden ist. Diese Füllmengen/Nachfüllmengen sind über den Hauptzähler zu entnehmen, da der Gartenwasserzähler nur Abzugsmengen erfasst, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Poolwasser ist jedoch Abwasser und wird daher nicht von den verbrauchten Mengen des Gartenwasserzählers berücksichtigt.

Im Rahmen der Jahresendabrechnung führen wir eine Plausibilitätsprüfung durch. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt und nicht nachvollziehbar belegt, werden die betreffenden Wassermengen als abwassergebührenpflichtig berücksichtigt. 

Darüber hinaus ersetzen Schreiben anderer Stellen nicht die satzungsrechtliche Prüfung durch den TAV Börde und begründen keinen Anspruch auf Absetzung von Poolwasser bei der Abwassergebühr.

Wenn Sie Fragen rund um das Trinkwasser, dessen Qualität und Bereitstellung oder auch über die Entsorgung des Abwassers haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TAV Börde gern mit Auskünften und Hinweisen zur Verfügung.

 

Ihr Trink- und Abwasserverband Börde

 

Wann rechnet sich ein Gartenwasserzähler?

 

Antrag Gartenwasserzähler