Aufgrabegenehmigung

Die Erteilung von Aufgrabegenehmigungen und die Auskunft zu Leitungsverläufen erhalten Sie von folgenden Kolleginnen.

Für den Bereich des Altkreises Wanzleben:

Frau Lippke Telefon: 03949 9103 – 58
  E-Mail: lippkec@tav-boerde.de

Für den Bereich des Altkreises Oschersleben:

Frau Schlecht Telefon: 03949 9103 – 56
  E-Mail: schlechta@tav-boerde.de

Aufgrabegenehmigungen sind kostenpflichtig und unter Vorlage eines Lageplanes (M 1: 500 oder M 1:1000), auf dem die örtliche Lage und die Art des beabsichtigten Bauvorhabens dargestellt sind, rechtzeitig vor Beginn von Tiefbauarbeiten (Schachtungstiefe größer als 30 cm) beim Verband einzuholen. Das betrifft auch private Grundstücke, auf denen sich regelmäßig die Hausanschlussleitungen befinden und die auch von Ver- und Entsorgungsleitungen des örtlichen Versorgungsgebietes gequert werden könnten.

Werden Leitungsbestände des Verbandes infolge ungenehmigter Aufgrabungen beschädigt, haftet der für den Tiefbau Verantwortliche gegenüber dem Verband für die entstandenen Schäden.