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Der Trinkwasserhausanschluss gehört neben Strom und Gas zu den wichtigen Versorgungsanschlüssen im Haus.
Er besteht aus der Anschlussleitung mit den zugehörigen Armaturen von der Hauptwasserleitung bis zum Ausgangsventil nach dem Wasserzähler.
Die Lage und Größe dieser Leitung wird vom TAV Börde festgelegt.
Die Anschlussleitung gehört zum Versorgungsnetz des TAV Börde.
Arbeiten am Hausanschluss dürfen daher nur von den Mitarbeitern des Wasserverbandes durchgeführt werden.
Die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderungen am Hausanschluss führt der TAV Börde durch.
Der Bauherr oder Grundeigentümer muss die Neuherstellung oder Änderung des Trinkwasseranschlusses rechtzeitig beim Wasserverband beantragen.
Dies soll mindestens vier Wochen vor Beginn des gewünschten Termins erfolgen. Dazu können Sie das notwendige Antragsformular herunterladen.
Anschlussvarianten
Art, Lage und Größe des Hausanschlusses wird durch den Verband festgelegt, wobei die Interessen des Kunden soweit möglich berücksichtigt werden.
| Unterkellertes Haus |
Nicht unterkellertes Haus |
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Das flexible Schutzrohr zur Unterquerung der Bodenplatte wird vom Verband nach Bestätigung des Kostenvoranschlages durch den Kunden, bauseits zur Verfügung gestellt und ist durch die Baufirma in die Bodenplatte einzubauen.
Zuständigkeiten
Der Verband ist bei Anschlüssen die nach 1990 hergestellt wurden für den Betrieb, Reparatur und die Unterhaltung der Hausanschlussleitung bis zum Absperrventil hinter dem Wasserzähler zuständig.
Hinter diesem Absperrventil beginnt die Kundenanlage, die in Verantwortung des Grundstückseigentümers herzustellen und zu unterhalten ist.
Dabei sind zwingend die Bestimmungen der DIN 1988 (Ausführungsvorschriften für die Gebäudeinstallation) zu beachten.
Arbeiten an der Kundenanlage dürfen nur von einem beim Verband eingetragenen Installationsbetrieb durchgeführt werden.
Die gelisteten Installateurbetriebe sind im Installateurverzeichnis einzusehen.
Gegenüber dem Verband muss nachgewiesen werden, dass der zugelassene Installateur die Kundenanlage fachgerecht gemäß DIN 1988 errichtet hat.
Erst dann erfolgt der Einbau des Wasserzählers durch den TAV Börde.
Für Anschlüsse aus DDR-Zeiten endet an der Grundstücksgrenze die Zuständigkeit des Verbandes (siehe dazu auch § 6 Abs. 6 der Wasserlieferbedingungen des TAV Börde).
Die Zuständigkeitsregeln für Anschlüsse aus DDR-Zeiten ändern sich erst, wenn eine formelle Übernahme des privaten Teils der Anschlussleitung (die sich in einem rechtlich und technisch einwandfreien Zustand befinden muss) durch den TAV Börde erfolgte.
Antrag/ Kostenvoranschlag
Nach Einreichung des Antrages mit einem zugehörigen Lageplan und einer eventuell notwendigen Klärung der örtlichen Verhältnisse erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für die Neuherstellung/ Änderung des Hausanschlusses.
Dieser Kostenvoranschlag ist unterschrieben an den Verband zurückzu- schicken. Damit entsteht ein Vertragsverhältnis auf privatrechtlicher Basis.
Die ausgewiesene Vorausleistung in Höhe von 80% ist vorab an den Verband zu überweisen, so dass die Anschlussarbeiten durch den Verband veranlasst werden können.
Zählerschacht
Wenn sich die Wohn- oder Betriebsgebäude mehr als 20 m von der Grundstücksgrenze entfernt befinden oder wenn besondere örtliche Umstände einen Zählerschacht erforderlich machen, wird an der Grundstücksgrenze ein Wasserzählerschacht installiert, der dann die Übergabegrenze zur Kundenanlage darstellt.
| Schacht Aquatherm |
z.B. Kunststoffschacht DN 1000 |
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Wasserzähler
Der geeichte Wasserzähler wird durch den Verband bereitgestellt und eingebaut.
Alle 6 Jahre ist der Zähler gemäß Eichgesetz auszuwechseln.
Dies erfolgt kostenfrei durch Mitarbeiter des Verbandes.
Jährlich erfolgt die Ablesung des Zählers zur Bestimmung der Verbrauchsdaten.
Der Wasserzähler muss in einem dauerhaft frostfreien und verschließbaren Raum angebracht und immer zugänglich sein und soll gegen Fremdeinwirkung geschützt werden.
Dafür ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Anschlusskosten
Standardhausanschluss bis Nennweite DN 50
Grundpreis bis 10 m Anschlusslänge: (gemessen vom Wasserzähler bis fiktive Straßenmitte) |
1.120,00 € |
zzgl. 7% MwSt |
= |
1.198,40 € |
| Preis je Meter Mehrlänge |
36,50 € |
zzgl. 7% MwSt |
= |
39,06 € |
Gutschrift für Erdarbeiten auf eigenem Grundstück |
23,00 € |
zzgl. 7% MwSt |
= |
24,61 € |
Wasserzählerschacht „Aquatherm” |
475,00 € |
zzgl. 7% MwSt |
= |
508,25 € |
Baukostenzuschuss für Anschluss an eine neue Verteilungsanlage |
970,00 € |
zzgl. 7% MwSt |
= |
1.037,90 € |
Baukostenzuschuss für Anschluss an eine vor- handene Verteilungsanlage |
430,00 € |
zzgl. 7% MwSt |
= |
460,10 € |
Anschlüsse größerer Nennweite bzw. mit aufwendiger Herstellung werden separat kalkuliert.
Sonstige Fragen
Haben Sie Fragen zu Eigenversorgungsanlagen, Regenwassernutzungs- anlagen, Nebenzählern für Gartenbewässerung, Wasserfiltern in der Hausinstallation sprechen Sie uns bitte an.
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