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AKTUELLES

14.07.2012
Sommerveranstaltung am historischen Wasserwerk
02.06.2012
Kinderfest: Wasser ist Leben
17.04.2012
3. Verbandsversammlung des TAV Börde 2012

ABWASSERHAUSANSCHLUSS

Die Verbindungsleitung zwischen Grundstücksgrenze und Hauptkanal nennt man Grundstücksanschluss. In den Grundstücksanschluss wird für Kontroll- und Reinigungszwecke ein Kontrollschacht DN 400 oder ein Kontrollrohr DN 200 eingebaut. In der Regel wird dieser Kontrollschacht/ dieses Kontrollrohr ca. 0,5-1,0 m vor der Grundstücksgrenze im öffentlichen Bereich eingebaut und das Kanalrohr bis etwa 0,5 m auf das Grundstück verlegt. In Ausnahmefällen kann die Kontrolleinrichtung bis zu 1m hinter der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück des Anschlussnehmers eingebaut werden. Im letzteren Fall endet die Öffentlichkeit des Grundstücks- anschlusses an der Kontrolleinrichtung, im Normalfall an der Grundstücksgrenze. Die Abwasserleitungen von der Grundstücks- grenze bis in/ unter das Gebäude nennt man Grundstücksentwässerungsanlage und ist durch den Grundstückseigentümer herzustellen und zu unterhalten. Dabei sind die Anforderungen der DIN 1986 bzgl. Verlegung und Dichtigkeit einzuhalten.

Anschluss - schematisch



Bei unterkellerten Gebäuden und Gebäuden mit Bodenplatte, die tiefer liegen als die Rückstauebene, ist das Wohnhaus durch eine Rückstausicherung gegen das Eindringen von Abwasser/ Regenwasser zu schützen. Die Rückstauebene ist in der Regel die Deckeloberkannte des Kontrollschachtes in der vor dem Grundstück verlaufenden Straße. Bei Verstopfungen im Hauptkanal, dem Ausfall einer Pumpstation oder bei Starkregenereignissen kann es dazu kommen, dass das Abwasser/ Regenwasser im Hauptkanal so weit aufstaut, dass das Abwasser möglicherweise aus Bodeneinläufen, Toilettenbecken und Waschbecken im Keller oder tiefer gelegenen Räumen austritt und Schäden im Haus anrichtet. Deshalb ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, für die notwendige Rückstausicherung in der Grundleitung zu sorgen. Die Rückstausicherung muss vom Hersteller als „für fäkalienhaltiges Abwasser geeignet” ausgewiesen sein.

Zuständigkeiten

Der TAV Börde ist für Herstellung, Betrieb und Unterhaltung des Grundstücks- anschlusses im öffentlichen Bereich (bis zur Grundstücksgrenze) zuständig. Das schließt nicht aus, dass der TAV Börde für Verstopfungen in der Grund- stücksanschlussleitung, die der Grundstückseigentümer oder andere Bewohner des Grundstückes zu vertreten haben, einen Kostenersatz für deren Beseitigung verlangt.
Die Grundstücksentwässerungsanlage beginnt an der Grundstücksgrenze und schließt alle Grundleitungen unter dem Haus ein. Der Grundstückseigentümer ist für die Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit der Grundstücksentwässerungs- leitungen zuständig und sollte die Verlegung der Leitungen einem fachlich befähigten Tiefbaubetrieb überlassen.

Antrag/ Kostenvoranschlag

Nach Einreichung des Antrages mit einem zugehörigen Lageplan und einer eventuell notwendigen Klärung der örtlichen Verhältnisse erhalten Sie für Ihr Neu-/ Umbauvorhaben eine Kosteninformation für die Neuherstellung/ Änderung des Grundstücksanschlusses. Diese Kosteninformation ist unterschrieben an den Verband zurückzuschicken.
Wird Ihr vorhandenes Grundstück im Rahmen einer Investitionsmaßnahme an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen, erhalten Sie die Kosteninformation durch ein Mitteilungsblatt im Rahmen einer Einwohnerversammlung.
Im Abwasserbereich handelt der TAV Börde auf hoheitlicher Basis, d.h. alle Rechtsverhältnisse basieren auf dem öffentlichen Recht und bedürfen nicht der zwingenden Zustimmung des Anschlussnehmers.

Kosten eines Abwasseranschlusses

Die Kosten eines Grundstücksanschlusses setzen sich aus zwei Teilen zusammen.

Einmal erhebt der Verband eine Kostenerstattung für die Herstellung/ Änderung des Grundstücksanschlusses. Dieser Kostenersatz ist bei Neuherstellungen im Rahmen von Investitionsmaßnahmen pauschaliert (Euro je lfd. m) und wird entsprechend der Anschlusslänge, gemessen von der (fiktiven) Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, berechnet. Zusätzlich zur Leitungslänge werden die Kosten für die Kontrolleinrichtung erhoben. Insbesondere bei Herstellung von Anschlüssen für einzelne Neubauten und bei Änderungen des Grundstücksanschlusses werden die Kosten auf Basis des notwendigen Bauaufwandes weiterberechnet.

Beispiel (Abrechnung nach Pauschalsatz bei Investitionsmaßnahmen):

( Länge Anschlussleitung x Pauschalsatz ) + Kontrolleinrichtung = Kostenerstattung
  bis Straßenmitte   je lfd./m     (Kontrollrohr DN 200)    

Durch die Unterschiedlichen Kalkulationsgebiete unterscheiden sich die Pauschalsätze für den laufenden Meter Kanal und die Kontrolleinrichtung. Die jeweiligen pauschalierten Kosten entnehmen Sie bitte dem Satzungstext der Beitragssatzung, die für Ihren Wohnort zutrifft.

Als zweiten Kostenbestandteil erhebt der Verband einen einmaligen Herstellungs- bzw. Verbesserungsbeitrag. Beiträge sind direkte finanzielle Leistungen der Grundstückseigentümer für die Finanzierung der Investitionen des Verbandes bei der Herstellung oder Erweiterung von Abwasseranlagen (Hauptkanäle, Pumpwerke, Druckleitungen, Kläranlagen). Rechtlich gesehen sind sie eine Gegenleistung für den Vorteil, der dem Grundstück durch die Anschlussmöglichkeit an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage entsteht und die den Eigentümer von eigenen Investitionen in eine den gesetzlichen Anforderungen der Abwasserbeseitigung entsprechenden Anlage (biologische Kleinkläranlage mit Nachbehandlung) befreit.
Beiträge berechnen sich auf Basis der Grundstücksgröße in Verbindung mit der rechtlich zulässigen Bebaubarkeit (Zulässige Vollgeschosszahl). Für übergroße Grundstücke existiert entweder eine Kappungsgrenze (Kalkulationsgebiete Allerquelle, Sarretal, Sülzetal, Wefensleben/Klein Wanzleben), die die voll anrechenbare Grundstücksgröße begrenzt.
Im Kalkulationsgebiet Oschersleben werden wiederum die Flächen die über die Größe des Durchschnittsgrundstückes hinausgehen nur anteilmäßig angerechnet.

Beispiel:

Grundstücksgröße x Vollgeschossfaktor x Beitragssatz = einmaliger Beitrag
650 qm x 0,25 x 7,67 €/qm = 1.246,37 €

Aufgrund der im Verbandsgebiet bestehenden verschiedenen Kalkulationsgebiete und den daraus resultierenden verschiedenen Kostenerstattungs- und Beitragssätzen verweisen wir bezüglich der konkreten Kostensätze auf die Beitragssatzungen des ehemaligen TAV Oschersleben und des ehemaligen WAV Bördekreis.

BEREITSCHAFTSDIENST

Mobil: 01 72 /3 61 54 00

20 JAHRE TAV BÖRDE

2012 - 20 Jahre TAV Börde, zeitgleich 100 Jahre zentrale Wasserversorgung in Oschersleben (Bode)

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